ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. ABSCHLUSS DES VERTRAGES
Der Reisevertrag, den Sie uns mit der schriftlichen Anmeldung verbindlich anbieten, kommt ausschließlich mit der schriftlichen Annahme durch den Dienstleister Wolfsblut zustande.
Sie haben die Möglichkeit, mehrere Personen mit Ihnen anzumelden. In diesem Fall haften Sie auch für die Erfüllung der Verbindlichkeiten der mitangemeldeten Personen gegenüber der Fa. Wolfsblut.
2. BEZAHLUNG
Eine Anzahlung von 20% muss innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf unserem Konto eingegangen sein.
Den Rest des Reisepreises bezahlen Sie bitte 4 Wochen vor Reisebeginn.
Erhalten Sie die Bestätigung weniger als vier Wochen vor Reisebeginn, wird der Gesamtbetrag sofort fällig.
3. LEISTUNGEN
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Vertragsbestätigung. Wolfsblut behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.
4. LEISTUNGSÄNDERUNGEN
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind aufgrund des spezifischen Charakters von Erlebnis- und Expeditionsreisen nicht vollkommen auszuschließen. Unerwartete Straßenverhältnisse, Wettereinbrüche, behördliche Willkür, Öffnungszeiten u.a. können zu einer Änderung des beschriebenen Reiseverlaufs und Streckenführung führen.
Nach Vertragsablauf notwendig werdende Änderungen oder Abweichungen, sind aber nur gestattet, wenn diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5. RÜCKTRITT DURCH DEN REISENDEN
Sie haben bei uns ein 14-tägiges Widerrufsrecht Ihrer Buchung. Der Widerruf kann in Schriftform per E-Mail oder Post an unsere Adresse erfolgen.
Weiterhin können Sie jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist die schriftliche Rücktrittserklärung bei der Fa. Wolfsblut. Treten sie vom Vertrag zurück, so sind wir berechtigt, Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen zu verlangen. Die Fa. Wolfsblut kann den Ersatzanspruch wie folgt pauschalisieren:
bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20% des Gesamtpreises
ab 29 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 50% des Gesamtpreises
ab 14 bis 1 Tag(e) vor Reiseantritt 75% des Gesamtpreises
Erfolgt der Rücktritt am Tag der Abreise oder bei Nichterscheinen des Kunden werden 100% des Gesamtpreises als Entschädigung geschuldet.
Falls jedoch Stornokosten durch Fremdleistungsträger, z.B. Hotels, Schiffsfahrten, Flüge, Theaterkarten usw., die pauschalen Stornokosten übersteigen, müssen wir leider diese dem Kunden in Rechnung stellen.
Die Rücktrittsgebühren gelten auch für den Fall, dass Sie wegen fehlender Fahrzeug- oder Reisedokumente an der Teilnahme gehindert sind (s. Pkt. 11).
Fa. Wolfsblut kann anstelle der genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch geltend machen. Ebenso bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass uns mit dem Rücktritt wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Nehmen Sie einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder vorzeitigem Verlassen der Reisegruppe wegen Krankheit, Nichterscheinen, Vergesslichkeit oder Verspätungen usw. nicht in Anspruch, wird keine Rückzahlung gewährleistet. Sie sind in diesen Fällen für die Weiter- und Heimreise in jeder Beziehung - auch finanziell - selbst verantwortlich (s. Pkt. 8).
7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DIE FA. WOLFSBLUT
Bis zwei Wochen vor Reiseantritt kann eine Tour von uns abgesagt werden, wenn die Mindestteilnehmerzahl, die im Prospekt genannt ist, nicht erreicht wird. Wir können ebenfalls zurücktreten, wenn die Reise durch nicht vorhersehbare, außergewöhnliche Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie z.B. in Fällen höherer Gewalt.
In diesen Fällen übersenden wir Ihnen unverzüglich eine Rücktrittserklärung.
Gleichzeitig erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis, natürlich ohne Abzug zurück.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir Reisen für Leute betreuen, die ein größeres Maß an Toleranz und Einfühlungsvermögen in die Reisegruppe von dem Reisenden voraussetzt. Im Interesse der Reisegruppe können wir ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag eines Teilnehmers kündigen, wenn dieser trotz mehrfacher Abmahnung des Reisebegleiters die Durchführung der Tour nachhaltig stört, oder gegen die örtlich geltenden Bestimmungen verstößt, so dass mit Problemen für die Gruppe zu rechnen ist. Kündigen wir in diesem Falle, so behalten wir den Anspruch auf den gezahlten Reisepreis, abzüglich der von uns ersparten Aufwendungen.
Außerdem können wir zurücktreten, wenn Ihre Zahlung nicht fristgemäß bei uns eintrifft!
8. SONDERKOSTEN
Alle Sonderkosten, die als Folge oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten zählen z.B. Aufwendungen, die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zum Abflug oder zur vorbereiteten Trekkingtour entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr von einer Wanderung als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall (z.B. Hubschrauber-Rücktransport, Hospital- und Hotelaufenthalt auch für die Begleitperson). Tritt Fa. Wolfsblut, um einen akuten Notfall zu begegnen, in Vorlage, so sind die von uns verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise sofort zu erstatten.
9. HAFTUNG DER FA. WOLFSBLUT
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Unsere Haftung ist maximal auf den Reisepreis beschränkt, wenn der Schaden des Reisenden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
Wir haften nicht für Schäden, die durch Fremd- oder Eigenverschulden entstanden sind oder dadurch, dass den Weisungen unseres Reisebegleiters nicht Folge geleistet wurde. Da Offroad-, Aktiv-, Abenteuer-, Expeditionsreisen und Trekkingtouren trotz bester Vorbereitung nicht die Sicherheit einer Pauschalreise bieten können, orientiert sich der Haftungsmaßstab an diesen Gegebenheiten. Sie sind sich im Klaren darüber, dass Sie selber die volle Verantwortung bei einer Teilnahme an solchen Reisen für sich tragen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Diese Regelung gilt besonders für Risiken, die von Wolfsblut nicht vorhersehbar sind. Eine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die mit dem Charakter genannter Reiseformen in Zusammenhang stehen, besteht auch dann nicht, wenn die Reisebetreuung an der in Frage kommenden Unternehmung teilnimmt.
Durch Krankheit/Verletzung oder technische Ausfälle an Fahrzeugen kann sich der Reiseverlauf verzögern oder ändern. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung des gezahlten Preises besteht in diesem Falle nicht. Die Fa. Wolfsblut tritt bei allen nicht selbst veranstalteten Reisen nur als Vermittler der beteiligten Personen und Beförderungsgesellschaften auf und übernimmt keine Haftung bei etwaigen Beschädigungen, Unfällen und Verlusten oder Verspätungen. Das Beförderungsrisiko trägt der Reisende, auch bei Anreise mit dem eigenen Fahrzeug.
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Im Falle von Beanstandungen ist er verpflichtet, diese unverzüglich dem Wolfsblut-Mitarbeiter vor Ort zur Kenntnis zu geben. Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist aber nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen die Fa. Wolfsblut anzuerkennen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Sollte sich eine Fristgerechte Rückkehr aus dem Urlaub aus wichtigen Gründen (z.B. Autopanne etc.) verzögern, können wir dafür nicht haften. Jeder trägt das Risiko für seine Mitfahrgelegenheit und die Auswahl seines persönlichen Fahrers selbst.
10. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich gegenüber dem der Fa. Wolfsblut geltend zu machen. Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren sechs Monate nach dem Rückkehrdatum.
11. PASS-, VISA-, FAHRZEUG- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf-, Gesundheits- und sonstigen Vorschriften der Reiseländer ist der Reisende selbst verantwortlich. Ebenso tragen Selbstfahrer Sorge für die Mitnahme ihrer erforderlichen Fahrzeugpapiere (z.B. Führerschein, Fahrzeugschein, grüne Versicherungskarte etc.).
Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
12. VERSICHERUNGEN
Jeder Teilnehmer ist für seinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Deshalb schließt vor Antritt der Reise eine Haftpflichtversicherung ab. Empfehlenswert sind zudem Unfall- und Krankenversicherung.
13. AUSRÜSTUNG
Bitte behandeln Sie die Ausrüstungsgegenstände, die wir Ihnen überlassen pfleglich und geben Sie sie uns in einem den Umständen entsprechenden Zustand zurück. Gebrauchsspuren, das wissen wir, lassen sich nie ganz vermeiden. Trotzdem sollten Sie daran denken, dass diese Gegenstände für mehrere Touren intakt bleiben sollen. Werden Ausrüstungsgegenstände von Ihnen beschädigt oder gehen sie Ihnen verloren, so haften Sie uns gegenüber für die Beschädigungen - je nach Grad der Beschädigung - und bei Verlust/ Diebstahl für den derzeitigen Wert der Gegenstände. Schäden, Verlust o.ä. müssen unverzüglich dem Mitarbeiter vor Ort gemeldet werden. Natürlich sind die Sachen, die wir Ihnen überlassen nicht immer neu. Speziell in einem Camp kann es vorkommen, dass Gegenstände defekt sind. Wir bemühen uns dann, diese so schnell wie möglich zu reparieren.
14. SONDERBEDINGUNGEN FÜR SELBSTFAHRER/INNEN
Ihr Fahrzeug muss in der BRD ordnungsgemäß angemeldet sein. Sie tragen dafür Sorge, dass es sich in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Die HU-Plakette ist noch mindestens bis zum Ende der Reise gültig. Sie haften für sich u. Ihre mitfahrenden Begleitpersonen. Dies gilt insbesondere, wenn Ihr Fahrzeug an der Grenze abgewiesen wird (z.B. wegen fehlender Papiere). Sie befolgen die Anweisungen der Mitarbeiter von Wolfsblut, werden sich aber keinesfalls überfordern. Sie befolgen strikt die geltenden Verkehrsgesetze. Lassen Sie eine andere Person fahren, dann tragen Sie die Verantwortung, insbesondere dafür, dass diese Sonderbedingungen auch immer für die fahrzeugführende Person gelten. Bei Verkehrsunfall oder Panne gehen die Reparatur, Werkstattaufenthalt, sonstige Zusatzkosten, sowie Rücktransport und Rückreise, auch Ihrer Insassen, zu Ihren Lasten. Jeder ist für sein Fahrzeug selbst verantwortlich!
15. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Die Einzelheiten entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet. Angebots und Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Mit dem Erscheinen des neuen Programms verlieren alle alten Angebote ihre Gültigkeit.
16. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGBs hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
17. DATENSCHUTZERKLÄRUNG (DSE)
Die Datenschutzerklärung gem. DSGVO entnehmen Sie bitte dieser Webseite mit der Schaltfläche "Datenschutzerklrung gem. DSGVO" bzw. diesem internen Link.
Mit einer Buchung erklären Sie, dass Sie unsere DSE gelesen und verstanden haben und einverstanden sind.
18. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist für beide Vertragspartner Osnabrück.
19. WOLFSBLUT
Die Firma Wolfsblut ist kein Reiseveranstalter im Sinne des deutschen Reiserechts. Wir sind Mittler und Koordinator zwischen Reisenden und übernehmen die Betreuung vor Ort.
Inh. Jochen Heckmann, Kranenpohlstr. 19, 49584 Fürstenau
Stand 11/2020